Rettungsbeihilfe und Umstrukturierungsbeihilfe

Ziel des Gesetzes ist es, die Gewährung öffentlicher Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten zu ermöglichen, in Form von finanzieller Unterstützung und Erleichterungen bei der Vollstreckung einer Verwaltungsstrafe.

Die Beihilfen werden in Form von drei Beihilfeprogrammen gewährt:

  • Rettungsbeihilfe
  • Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen
  • Umstrukturierungsbeihilfen

Einzelheiten zu jeder der oben genannten Formen der Beihilfe für Unternehmer finden Sie hier (PL): Übersicht der annahmen des „Anti-Krisen-Schlides“ – Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen

Im Rahmen der Baker Tilly TPA-Praxis bieten wir an:

  • Laufende Beratung bei der Wahl der gewählten Form der Beihilfe im Rahmen des sog. „Neue-Chance“-Gesetzes
  • Unterstützung bei der Entwicklung der Strategie der finanziellen Umstrukturierung des Unternehmens
  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Erstellung des Antrags, der erforderlich ist, um die oben genannten Programmen in Anspruch zu nehmen, unter anderem:
  • Hilfestellung bei der Erstellung einer Prognose der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmers
  • Hilfestellung bei der Erstellung eines vereinfachten Umstrukturierungsplans,
  • Beratung bei der reibungslosen Umsetzung des vereinfachten Umstrukturierungsplans, der eine Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfen ist.

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