Vereinbarte Prüfverfahren (Agreed upon procedures) bezieht sich auf die gewählten Geschäftsbereiche, die für die Geschäftsführung oder Eigentümer besonders wichtig sind. Es kann sich dabei um folgende Probleme handeln: Zweifel an der Richtigkeit von Lohn- und Gehaltsverrechnungen, Margen in Bezug auf die bestimmten Kunden oder an den vorhandenen Prozeduren im Bereich der Bestandsaufnahmen.
Agreed-upon Procedures können die Abschlussprüfung, vor allem aus Rücksicht auf die beschränkten Prüfprozeduren, nicht ersetzen. Der Kunde entscheidet zum großen Teil über Art und Umfang der durchzuführenden Prozeduren. Die Ergebnisse unserer Arbeiten werden in Form eines Berichts vorgestellt, in dem die Beschreibung einzelner Bereiche präsentiert wird. Obwohl es kein Bestätigungsvermerk durch den Wirtschaftsprüfer erlassen wird, stellt er detaillierte Beschreibungen der Prozeduren und seinen Kommentar in Bezug auf die festgestellten Fragen vor.
Agreed-upon Procedures sind besonders bei der Feststellung, Verbesserung und Optimierung von gewählten Geschäftsbereichen, darunter von dem internen Kontrollsystem hilfreich.
Sollen Sie Zweifel in Bezug auf die gewählten Geschäftsbereiche haben, so werden Ihnen unsere Experten ihre Hilfe leisten.